Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) betreffend «Ambulant vor Stationär»
Ab 1. Januar 2019 wird bei sechs Gruppen von Eingriffen nur noch die ambulante Durchführung vergütet, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern. Link