Pflege und Entlastung

Daheim statt im Heim – Professionelle Dienstleister und Spitex-Organisationen in der Region unterstützen Sie in Ihrer individuellen Pflege und Betreuung und entlasten Angehörige und betreuende Personen.
Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Pflegeleistungen der Spitex durch die Krankenkasse übernommen. Hauswirtschaftliche Leistungen werden oftmals durch die Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernommen.
Wussten Sie schon, dass einige Spitex-Dienste sogar die Anstellung von pflegenden Angehörigen ermöglichen? Informieren Sie sich z. Bsp. bei der Spitex Muri-Gümligen. Telefon 031 950 20 30 oder mail@spitexmuriguemligen.ch.
Die Pro Senectute liefert wertvolle Tipps zur Pflege und Betreuung von Angehörigen sowie eine Vorlage für einen Pflege- und Betreuungsvertrag.

  • Ergänzungsleistungen

    Wenn Sie bereits Leistungen von einer öffentlichen oder privaten Spitex beziehen oder dies möchten, prüfen Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
    Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen

  • Hilflosenentschädigung

    Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten.
    Wann besteht Anrecht auf Hilflosenentschädigung

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