In einer Extremsituation, wo Sie nicht mehr selber Auskunft erteilen können, informiert die Patientenverfügung darüber, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Dank einer Patientenverfügung kann ihr Wille berücksichtigt werden.
Übergeben Sie je eine Kopie der Patientenverfügung ihrem Hausarzt und Ihrer Vertretungsperson.
Hier können Sie Patientenverfügungen beziehen:
Pro Senectute Beratung und Beschreibung
FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum) – Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte inkl. Wegleitung
Krebsliga Schweiz inkl. Wegleitung

Bei «Patientenverfügung persönlich & praxisnah» erhalten Sie eine professionelle Beratung zum Erstellen Ihrer Patientenverfügung.
Beatrice Hügli, beatricehuegli@bluewin.ch, Telefon 079 501 56 07
Silvia Grossenbacher, silvia-grossenbacher@bluewin.ch, Telefon 079 513 10 54