Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie verbindlich sicherstellen, dass auch in Fällen, in denen Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind, nach Ihrem Willen verfahren wird. Sie legen fest, wer im Ernstfall Ihre Interessen wahrnehmen und wie dies geschehen soll. Eine Urteilsunfähigkeit liegt z. Bsp. bei fortgeschrittener Demenz vor.
Hier können Sie Vorsorgeaufträge beziehen:
Pro Senectute Beratung und Beschreibung
SRK Schweizerisches Rotes Kreuz
Krebsliga Schweiz Vorlage und Anleitung